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BFH, 22.06.1988 - IV R 99/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit …
Auszug aus BFH, 22.06.1988 - IV R 99/87
NV: Zur Begründung eines Urteils reicht es aus, wenn die Beteiligten durch die Entscheidung Kenntnis davon erhalten, auf welchen für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen die Entscheidung beruht (vgl. BFH-Urteil vom 26.6.1975 IV R 122/71, Literatur und Urteil des BVerwG vom 7.2.1980 6 CB 101/78). - BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71
Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus …
Auszug aus BFH, 22.06.1988 - IV R 99/87
NV: Zur Begründung eines Urteils reicht es aus, wenn die Beteiligten durch die Entscheidung Kenntnis davon erhalten, auf welchen für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen die Entscheidung beruht (vgl. BFH-Urteil vom 26.6.1975 IV R 122/71, Literatur und Urteil des BVerwG vom 7.2.1980 6 CB 101/78).
- BFH, 22.06.1988 - IV B 79/88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Der Senat hat unter dem Aktenzeichen IV R 99/87 über die eingelegte Revision entschieden und sie durch Beschluß vom heutigen Tage als unzulässig verworfen.Anmerkung: Die in dem Beschluß erwähnte Revision ist mit Beschluß vom 22. Juni 1988 unter dem Az. IV R 99/87 als unzulässig verworfen worden, weil weder die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO vorlagen noch die Revision aufgrund - ggf. auch nachträglicher - Zulassung statthaft war.